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Endstation: Killerspiel-Debatte ist so gut wie vom Tisch

In letzter Zeit wurde, besonders verstärkt wieder nach dem Amoklauf in Winnenden vor etwas mehr als einem Jahr, die Diskussion nach dem Verbot von sog. "Killer"spielen lauter. Dass diese nicht allein Schuld waren, wurde von Medien und Politikern immer wieder unter den Teppich gekehrt, Publicity ist leider auch immer noch N° 1 auf der Jagdliste dieser beiden Parteien.

 

Um gegen dieses Phänomen anzutreten und die meistens sinnlosen Diskussionen nach dem Verbot von Killerspielen zu ersticken, hat Peter Schleußer eine Petition beim Bundestag eingereicht. 73.000 Leute haben sich nicht lumpen lassen und die Petition unterzeichnet, damit weit mehr als genug, um eine Verhandlung im Bundestag zu erreichen. Diese fand Vorgestern, am 17.5.2010, statt. Hierzu fand auch ein Mitschnitt statt, der hier eingesehen werden kann: (Die entscheidende Petition beginnt ab ca. 3:21:00)

 

Statement des Staatssekretäres

 

Zwar schliesst die Petition das Thema Verbot von Computerspielen nicht komplett ab, jedoch bezeichnet der parlamentarische Staatssekretär, Dr. Hermann Kues die momentane Position der Bundesregierung folgendermaßen:

Zitat:
Zunächst mal möchte ich sagen, wie der Vorschlag der Innenministerkonferenz bewertet wird. Sie sagen, dass es den Begriff "Killerspiele" faktisch, rechtlich abgegrenzt nicht gibt, sondern dass dieser Begriff die Video- und Computerspiele mit gewalttätigem und Gewalt verherrlichendem Inhalt beschreiben soll. Für eine präzise, rechtliche Definition eignet er sich nicht. Er ist schillernd, er spielt in der politischen Argumentation eine Rolle, und deswegen wird der Begriff "Killerspiele" in den einschlägigen Gesetzen auch überhaupt gar nicht verwandt. Dies ist, wie gesagt, ein Beschluss der Innenminister, und wir haben auch nicht die Absicht, dies in einer gesetzlichen Regelung umzusetzen, insofern könnte ich sagen, ist die Grundlage für diese Frage im Grunde genommen entfallen. [...] Wir haben im § 131 StGB das "Generelle Verbot von Produktion und Vertrieb gewaltverherrlichender Medien", womit Schriften gemeint sind, aber auch Bildträger, Datenträger und eben auch Computerspiele. Dort gibt es auch ganz klare Regelungen, wie dieses bestraft wird und zu bestrafen ist.



Faktisch gibt es also bereits ein Gesetz, und die Bundesregierung hat nicht vor, ein weiteres Gesetz hierzu zu verabschieden. Stattdessen werde in Letzter Zeit immer mehr auf Aufklärungskampagnen und Broschüren gesetzt. Somit bleibt zu hoffen, dass dies auch so bleibt, und sich die großen Parteien vor der nächsten Bundestagswahl ein weniger polarisierendes Thema zum Erhalt des Populismus suchen.

 

link:

Mitschnitt der Petitionssitzung vom 17.5.2010

 

Ist schon ein bißchen älter aber könnte ja den ein oder anderen interessieren...


sgt_zyk - 22.06.10 22:55 Uhr
Kommentare Seite: « 1 »
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